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4.1 Pflegeberatung

Der im Gesetz verankerte Rechtsanspruch der Pflegebedürftigen auf individuelle Pflegeberatung ab dem 01.01.200911 hat das bis dahin bestehende Beratungsangebot deutlich erweitert. Ein Ergebnis dieses Prozesses war die Einführung der Pflegestützpunkte (PSP) im Jahr 2011.10

In der Pflegeberatung überwiegen die Anfragen von pflegenden Angehörigen. Die Beratung erfolgt auch im Rahmen von Hausbesuchen. Thematischer Schwerpunkt sind demenzbezogene Fragen, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, Beratungen von Mitarbeitern in Unternehmen sowie Fragen der ambulanten Versorgung.

In letzter Zeit nehmen auch die Beratungen in Bezug auf Einsamkeit, Verwahrlosung und Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Schutzbefohlenen zu. Dabei wird die Pflegeberatung von ambulanten Leistungserbringern, Nachbarschaftshilfevereinen oder auch der Polizei im Bedarfs- oder Verdachtsfall hinzugezogen. Diese Beratungen sind sehr komplex und bedürfen einer guten Koordination zwischen allen Beteiligten. So gilt es beispielsweise Angehörige zu ermitteln sowie Betreuungsverfahren und ggf. Schutzmaßnahmen einzuleiten. Dabei gilt es die Bedürfnisse des einzelnen Betroffenen zu respektieren, auch wenn dieser keine Hilfen jeglicher Art in Anspruch nehmen möchte.

Eine Pflegeberatung für ihre Kunden findet auch durch die Pflegekassen statt.


10 s. SGB XI, § 7a

11 s. SGB XI, § 92c

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