Inhalt

8. Beratung, Vernetzung, Koordination, Steuerung

Insbesondere die Städte und Gemeinden sind als Wohn- und Lebensorte wesentliche Garanten für die Lebensqualität und einen möglichst langen Verbleib pflegebedürftiger Menschen im vertrauten häuslichen Umfeld. Gleichzeitig verfügen sie derzeit nur über begrenzte Einflussmöglichkeiten und häufig unzureichende finanzielle Spielräume.,37

Politik und Fachwelt haben die aktuellen Herausforderungen in der Altenhilfe erkannt und wollen die Planungs- und Steuerungskompetenzen der Kommunen in der Pflege stärken. In Bezug auf Beratung, Koordination und Steuerung sollen die Gestaltungmöglichkeiten der Kommunen verbessert werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung kommunaler Vertreter hat im Jahr 2015 Handlungsbedarfe und Empfehlungen für notwendige Veränderungen auf Bundes- und Landesebene formuliert.38 Diese werden im Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationen-gerecht gestalten“ aufgegriffen39 und finden ihren Niederschlag im Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz III, welches zum 1.1.2017 in Kraft treten soll.

Vor allem kleinere Kommunen können nicht alle Aufgaben der Daseinsvorsorge alleine bewältigen. Interkommunale Kooperationen und eine koordinierende Unterstützung auf Kreis- und Landesebene können bei der Aufgabenbewältigung helfen.

Im Landkreis Tuttlingen übernehmen der Pflegestützpunkt zusammen mit der Altenhilfefach-beratung, dem Seniorenbüro der Stadt Tuttlingen sowie dem Kreisseniorenrat koordinierende Funktionen in der Seniorenarbeit. Ein wichtiger Schritt in der letzten Zeit war dabei eine Befragung der Kommunen im Frühjahr 2016, um Ist-Bestände und Bedarfe zu ermitteln.

 

"Welche Visionen haben Sie für Ihre Kommune,
     insbesondere für Ihre älteren Mitbürger im Jahr 2030 +"

Ausbau von Wohn- und Pflegeangeboten vor Ort
................................................................ 18
Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bzw. alternative Wohnformen zur vollstationären Pflegeeinrichtung
.................................................................. 8
Generationsübergreifende Angebote und Begegnungsmöglichkeiten
.................................................................. 5
Gründung eines Nachbarschaftshilfevereins
.................................................................. 4
Verbesserung des ÖPNV für Senioren
.................................................................. 3
Bau einer Tagespflegeeinrichtung
.................................................................. 3
Schaffung einer Stelle "Seniorenbeauftragter der Gemeinde"
.................................................................. 2

Tabelle 4: Visionen der Kommunen im Rahmen der Befragung der Altenhilfefachberatung


37 Land und Kommunen verfügten bis Ende 2010 durch die Förderung der Investitionskosten für bedarfsgerechte teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen noch über eine Möglichkeit, den bedarfsgerechten Ausbau der Pflegeinfrastruktur mitzugestalten. Seit 2011 ist die Förderung durch eine Gesetzesänderung auf einzelne modellhafte Vorhaben begrenzt.

38 http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/E/Erklaerungen/BL-AG-Pflege-Gesamtpapier.pdf

39 Landtag von Baden-Württemberg: Drucksache 15/7980. Kurzfassung zum Abschlussbericht der Enquetekommission mit den Handlungsempfehlungen, S.44.

8.1 Pflegestützpunkt

8.2 Altenhilfeplanung

8.3 Beteiligung von Senioren - Kreisseniorenrat

Handlungsempfehlungen