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8.3 Beteiligung von Senioren - Kreisseniorenrat

Das Potenzial der Senioren, deren Wünsche und Bedürfnisse sind Ausgangspunkt und Grundlage der Altenhilfeplanung. Folgerichtig ist es die Aufgabe der Seniorenpolitik, auf die aktive Mitwirkung der älteren Generation zu setzen und deren Kompetenzen sowie Gestaltungskraft einzubinden und zur Entfaltung kommen zu lassen. Die Erfahrung und Sicht der älteren Generation müsse stärker in das kommunalpolitische Geschehen eingebunden und zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden.

Dies erfordere den Auf- und Ausbau neuer Formen der Seniorenbeteiligung. Modelle wie Seniorenbeiräte und Seniorengenossenschaften in den Kommunen sind richtige, zeitgemäße Ansätze, damit die Interessen der älteren Menschen einfließen und ihre Potenziale für bürgerschaftliches Engagement erschlossen werden.

Seniorenvertretungen sind in der Lage, treffsicher Angebotslücken aufzuspüren und wirksame Abhilfe zu organisieren und gemeindeübergreifende Angebote zu initiieren. Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel wird die Bedeutung von Seniorenvertretungen als Lobby der Älteren in der Kommunalpolitik künftig zunehmen. Für eine verbindliche Beteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungen sollten Regelungen vereinbart werden.

Im Landkreis Tuttlingen wurde der Kreisseniorenrat bereits 1976 gegründet. Dem Kreisseniorenrat sind mehr als 60 Vereinigungen im Landkreis angeschlossen.

Auf Initiative des Kreisseniorenrats wurden zahlreiche Projekte entwickelt und Initiativen angestoßen. Er ist Mitglied im Landesseniorenrat und ein Mitglied des Vorstandes ist außerdem beratendes Mitglied im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend des Kreistages.

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