Standesamtsaufsicht
Das Landratsamt Tuttlingen als untere Verwaltungsbehörde hat die Aufsicht über die Standesämter des Landkreises.
Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Neben der Fachaufsicht und der beratenden Funktion im Personenstandsrecht werden weitere Aufgaben wahrgenommen (zum Beispiel):
- Durchführung von gerichtlichen Berichtigungsverfahren für inländische Personenstandsurkunden
- Prüfung von Anerkennungen der Vaterschaft mit Bezug zum ausländischen Recht
- Prüfung der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden
- Bestimmung des Personenstandes in Einzelfällen
- Beratung bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung, insbesondere dann, wenn der zukünftige Ehepartner zwecks Eheschließung nach Deutschland einreisen möchte
- Prüfung ausländischer Scheidungen (Heimatstaatentscheidung) für den deutschen Rechtsbereich
- Prüfung der Standesämter
Hauptaufgabe der Standesamtsaufsicht ist die fachliche und rechtliche Beratung der 37 Standesämter der Städte und Gemeinden des Landkreises Tuttlingen. Diese beraten die Bürger bei Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalls.