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Informationen zur Hauptuntersuchung

Halter von Fahrzeugen haben in regelmäßigen Abständen eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen zu lassen. Diese dient der Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Am Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder an der einfarbigen Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ist zu erkennen, wann die nächste HU fällig ist.

Die Prüfplakette für die HU wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Die Untersuchungen sind daher spätestens zum genannten Datum durchzuführen. Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt werden, unverzüglich beheben und sein Fahrzeug erneut bei der untersuchenden Stelle vorführen.