Bohrungen
Zuständigkeiten
Bohrungen ab 100 m Tiefe sind auch dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
Beschreibung der Maßnahme (Art, Umfang, Zweck, Anzahl der Bohrungen, Bohrtiefe), Übersichtslageplan mit Eintrag des Bohrgrundstückes, Lageplan mit Flurstücksnummern und Eintrag der Bohrpunkte, Angaben zum evtl. geplanten Ausbau der Bohrung als Messstelle/Pegel/Brunnen/Erdwärmesonde, Angaben zu geplanten Pumpversuchen, Angaben zur Verfüllung der Bohrungen, bei Erdwärmesonden Angaben zum Wärmetransportmedium (Sicherheitsdatenblatt). Alle Unterlagen sind je 2-fach vorzulegen.
Unterschrift
Unterlagen müssen vom Planer und Auftraggeber unterschrieben sein.