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Gefahrverdachtserkundung

Die im Rahmen der flächendeckenden Erfassung altlastverdächtiger Flächen festgestellten Verdachtsflächen sind auf die von ihnen möglicherweise ausgehende Gefahr für die Schutzgüter Mensch, Boden und Grundwasser zu überprüfen. Hierzu dient die Gefahrverdachtserkundung.

Die für die Gefahrverdachtserkundung nach § 9 Absatz 1 Bundes-Bodenschutzgesetz notwendigen Maßnahmen führt i.d.R. das Landratsamt durch. Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen legt das Landratsamt fest.