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2022/05: Aktueller Stand forstliche Förderung

Autor/in: Kreisorstamt

Das Kreisforstamt Tuttlingen informiert alle Waldbestizenden im Landkreis Tuttlingen darüber, dass bis auf weiteres keine Förderanträge der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft, kurz VwV NWW, bewilligt oder ausbezahlt werden können.

Das gilt teilweise auch für bereits bewilligte Förderanträge

  • der Teile B – Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und
  • F – Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald.

Die Bewilligungsbehörde rechnet damit, dass ab Ende September wieder regulär ausbezahlt werden kann. Es kann daher zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung kommen. Wir bitten alle Antragsstellenden um Verständnis und sind zuversichtlich, dass Förderanträge der VwV NWW ab Herbst wieder wie gewohnt bearbeitet werden können.