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Pressemitteilungen

Ab sofort gelten Corona-Regelungen des Landes

Seit Mittwoch, dem 16. Dezember 2020 liegen den Landratsämtern die Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg offiziell vor. 

In der vergangenen Woche hatte der Landkreis Tuttlingen seine Corona-Regelungen per Allgemeinverfügung vom 10. Dezember 2020 erlassen. Diese ist am 12. Dezember in Kraft getreten. Und läuft nun am Sonntag, dem 20. Dezember planmäßig aus.

Der Landkreis Tuttlingen begrüßt die nun landeseinheitlich geltenden Regelungen und sieht deshalb auch keinen weiteren Bedarf für weitergehende, kreisindividuelle Regelungen. „Damit gibt es für unsere Bürgerinnen und Bürger nur noch eine klare Regelung nämlich die des Landes“, kommentiert Landrat Stefan Bär die aktuelle rechtliche Situation. In der Übergangszeit bis zum Auslaufen der Allgemeinverfügung des Kreises gehen die Regelungen des Landes in gleich gelagerten Sachverhalten der Verfügung des Kreises vor.

Alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises haben sich darauf verständigt, dass man auch über den 20. Dezember 2020 hinaus an der Maskenpflicht auf Friedhöfen festhalten wolle. Ebenso bleibe es dabei, dass nicht mehr als 50 Trauergäste an einer Beerdigung teilnehmen dürfen.

Die neue Corona-Verordnung des Landes sowie FAQs finden Sie hier.