Corona: Ab sofort ist Wechselunterricht ab der 8. Klasse im Landkreis Tuttlingen möglich
Ab sofort sind Schulen im Landkreis Tuttlingen berechtigt, den sogenannten Wechselunterricht ab der 8. Klasse einzuführen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür sind mit der Überschreitung des heutigen Inzidenzwertes (209,9) erfüllt. Dieser muss im Durchschnitt der vergangenen 7 Tage entsprechend über einem Wert von 200 liegen.
Am gestrigen Nachmittag veröffentlichte die Landesregierung eine gesonderte Corona-Verordnung, die den Schulleiterinnen und Schulleitern weitreichende Spielräume bei der Organisation des Unterrichts und der Umsetzung von Hygienemaßnahmen einräumt. So heißt es in der Verordnung unter §6b (5): „Die Entscheidung über die vorübergehende Schulorganisation im Wechselbetrieb trifft bei Vorliegen der Voraussetzungen die Schulleitung im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und dem zuständigen Gesundheitsamt. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall die Umstellung auf Wechselbetrieb vorgeben.“ Die Gestaltung des Wechselunterrichts obliegt den Schulen.
Landrat Stefan Bär begrüßt die Einführung des Wechselunterrichts dort wo es möglich ist. „Der Wechselunterricht ist ein wichtiger Beitrag, die Häufigkeit von Kontakten zu vermindern und wird aus fachlicher Sicht durch unser Gesundheitsamt ausdrücklich befürwortet“, erklärt der Landrat.