Direkt zu:
Pressemitteilungen
18.06.2020

Direktversand des Führerscheins

Im Zuge der Verwaltungsreform wurden bei den Gemeinden Anlaufstellen für die Antragstellung und Aushändigung von Führerscheinen eingerichtet. Diese werden von den Bürgerinnen und Bürgern verstärkt in Anspruch genommen, weil sich dadurch der Weg zur Führerscheinstelle einsparen lässt. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, sind nun alle Führerscheine befristet und müssen in den nächsten Jahren in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Landkreis rechnet mit jährlich ca. 5.000 Anträgen, beginnend ab dem 19. Januar 2022. Schon jetzt hat sich die Zahl der Umtauschanträge verdoppelt. Zunächst müssen in den kommenden fünf Jahren die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine umgetauscht werden. Ab 2026 werden dann auch die ab 1999 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine umgestellt. Das Landratsamt Tuttlingen hat deshalb mit dem Hersteller der Führerscheine - der Bundesdruckerei - vereinbart, dass ab dem 01. Juli 2020 die Führerscheine den Bürgerinnen und Bürgern direkt mit der Post (per Einwurf-Einschreiben) zugesandt werden können. Vorteil ist neben der Einsparung von Wegen, dass die Bundesdruckerei das Risiko eines Sendungsverlustes trägt. Erst mit Einlegung des Führerscheines in den Briefkasten geht dieses Risiko auf die Antragsteller über.

Die Antragsteller willigen mit ihrer Unterschrift auf beiliegender Erklärung ein, dass zum Zweck der Verwendung für den Versand des Kartenführerscheines durch die Bundesdruckerei GmbH ihre Adressdaten übermittelt werden.

Diese Erklärung sendet die Gemeinde wie bisher zusammen mit dem Antrag an das Landratsamt. Die Gebühr für diesen Service beträgt 5,00 Euro. Die Kosten für den Umtausch incl. Versand betragen somit 29,00 Euro.

Der Umtauschantrag und die Einwilligungserklärung können auf der Homepage des Landratsamtes Tuttlingen unter „Bürgerservice/Formulare von A-Z/Fahrerlaubnis-Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines Führerscheines im Scheckkartenformat“ heruntergeladen werden.

Wichtig ist vor allem, dass die Gemeinden wie bisher auf dem alten Führerschein mit dem bereits gelieferten Stempel das Ablaufdatum (= ein Monat nach Antragstellung!) gut sichtbar anbringen. Damit entfällt die Einziehung des alten Führerscheines.  

Zu beachten ist, dass der Direktversand vorerst ausschließlich bei den Umstellungsanträgen möglich ist.