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Erweiterung des Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbotes um zwei Flurstücke

Am heutigen Freitag, 28. Oktober 2022, hat das Landratsamt Tuttlingen die 1. Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung über das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot in Teilbereichen der Gemeinde Mühlheim vom 10. Oktober 2022 erlassen.

Dabei handelt es sich um eine Ergänzung der beiden Flurstücke „550“ und „551“ auf der Gemarkung Stetten.

Auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ ist die entsprechende Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung eingestellt.

Das Landratsamt Tuttlingen bittet um Beachtung.

Übersichtskarte der Flächen mit Brandabfall