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Geflügelpest bei Stockenten im Stadtgebiet Tuttlingen - Landratsamt Tuttlingen erlässt Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht im zentralen und südlichen Landkreis

Im Stadtgebiet von Tuttlingen wurden am Ufer der Donau zwei tote Stockenten aufgefunden. Die Tierkörper wurden vom Veterinäramt des Landratsamts geborgen und beprobt. Bei einer ersten Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg wurde aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat am 7. März den Nachweis von hochpathogenem aviärem Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bestätigt. Die beiden Enten waren also mit Geflügelpest infiziert, auch bekannt als Vogelgrippe oder hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI). An dem Donau-Abschnitt, an dem die toten Stockenten gefunden worden waren, halten sich seit Monaten zahlreiche Stockenten und Rabenkrähen auf.

Aufstallpflicht im zentralen und südlichen Landkreis

Seit Oktober 2021 läuft in Deutschland und Europa wieder ein sehr dynamisches Geflügelpestgeschehen ab. Betroffen sind vor allem Wildvögel, es kommt jedoch immer wieder auch zu Seuchenausbrüchen bei Hausgeflügel, von kleinen Hobbyhaltungen bis großen gewerblichen Haltungen, ebenso wie einzelnen Ausbrüchen in Wildparks und Zoos. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko weiterer Einschleppungen in Geflügelhaltungen als hoch ein. Betroffen sind alle Bundesländer, ganz besonders aber der Norden und Nordwesten. 2022 war erstmals keine Beruhigung des Geschehens während des Sommers zu beobachten. Vielmehr kam es im Norden immer wieder zu Seuchenausbrüchen bei Wildvögeln sowie bei Hausgeflügel. Dabei wurden während der Brutzeit zum Teil bestandsbedrohende Verluste in Kolonien von Seeschwalben und Basstölpeln verzeichnet, weil die Elterntiere an der Geflügelpest gestorben waren und die Jungvögel verhungerten. Im Herbst 2022 hat das Geschehen auch wieder auf das übrige Deutschland übergegriffen und Anfang 2023 erneut Baden-Württemberg erreicht.

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Tuttlingen per Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel im zentralen und südlichen Landkreis vorläufig bis zum 31. März 2023 sowie die Einhaltung verschiedener Biosicherheitsmaßnahmen an. Von der Stallpflicht betroffen sind, jeweils mit allen Teilorten, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Immendingen, Geisingen, Talheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Dürbheim, Buchheim, Neuhausen o.E. und Emmingen-Liptingen. 

Für das gesamte Kreisgebiet gilt außerdem, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen.

Wer krank erscheinende oder tote Wasservögel, Greifvögel oder Raben findet, sollte diese nicht anfassen, sondern sie dem Veterinäramt melden. Bei dem aktuell kursierenden H5N1-Virus sind zwar bislang keine Übertragungen auf den Menschen bekannt, es ist aber trotzdem immer Vorsicht geboten. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.

Kontaktdaten des Veterinäramts: 
Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen
Telefon: 07461/926-5403, E-Mail: veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de 

Öffentliche Bekanntmachung - Geflügelpest bei Stockenten im Stadtgebiet Tuttlingen