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Gründungsversammlung zur Kreis-Forstbetriebsgemeinschaft

Der Landkreis Tuttlingen ist zur Hälfte bewaldet und auf einer Fläche von fast 37.000 ha wachsen Fichten, Tannen, Buchen und Kiefern. Sie liefern jährlich 250.000 Festmeter des wertvollen Rohstoffs Holz. 7.000 ha der Fläche ist aufgeteilt in kleine Parzellen und im Eigentum von Privatleuten. Diese waren bisher in mehreren FBGs organisiert, die insbesondere die Abwicklung des Holzverkaufs und die forstliche Beratung übernahmen. Die bisher vom Kreisforstamt betreuten, privaten FBGs wollen sich nun zu einer Kreis-FBG zusammenschließen.

Die neue Kreis-Forstbetriebsgemeinschaft hat das Ziel, ein gutes und homogenes Angebot flächendeckend für alle Privatwaldeigentümer im Landkreis zu schaffen. Der neue Verein für die Waldeigentümer wird hauptamtlich geführt und kann dadurch alle Fördermöglichkeiten für die Gründung und den Betrieb ausschöpfen. Die Holzmobilisierungsprämie wird für die Mitglieder zum direkten Vorteil: Durch sie lassen sich die Entgelte für die Dienstleistung Holzverkauf senken.

Die Gründungsveranstaltung findet am Montag, 10. Oktober 2022 um 18.30 Uhr in der Schlosshalle in Wurmlingen statt. Zum 1. Januar 2023 soll die neue Kreis-Forstbetriebsgemeinschaft (Kreis-FBG) ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Alle interessierten Waldbesitzer im Landkreis Tuttlingen sind herzlich eingeladen, als Gründungsmitglieder teilzunehmen. Um die Veranstaltung planen zu können, wird um Anmeldung gebeten. Eine Anmeldung ist online oder telefonisch unter 07461 / 926 1200 möglich.

Alle Informationen, den Satzungsentwurf und die Ordnungen sowie die Online-Anmeldung gibt es unter: www.landkreis-tuttlingen.de/forstbetriebsgemeinschaft 

Der private Waldbesitz spielt im Landkreis Tuttlingen eine wichtige Rolle. Mit rund 7.000 Hektar leistet er einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Waldfunktionen. Der Privatwald ist im Eigentum von 7.000 Waldbesitzenden und verteilt sich auf 22.000 Parzellen. Damit gehört einem Waldeigentümer im Schnitt ein Hektar, verteilt auf drei Parzellen.

Diese Aufteilung stellt für die Bewirtschaftung durchaus Herausforderungen dar: So mangelt es hin und wieder an Wissen, technischer Ausrüstung und ausreichender Erschließung. Hinzu kommt, dass für die Waldeigentümer mancherorts auch der Bezug zum Waldeigentum verloren geht.

Das Beratungs- und Betreuungsangebot des Kreisforstamtes hat auch die Aufgabe, die Belange des Privatwaldes zu unterstützen. Über das Angebot des Kreisforstamtes hinaus kann eine starke Forstbetriebsgemeinschaft Teile der Strukturnachteile ausgleichen:

  • im Holzverkauf,
  • der Förderung und
  • der Zertifizierung,
  • der Kommunikation und
  • im Bereich der Interessensvertretung.

„Das Kreisforstamt hat den Auftrag den Kleinprivatwald im Landkreis zu beraten und zu betreuen und die Revierleitenden sowie die Kollegen im Innendienst nehmen diesen Auftrag sehr ernst“, führt Karlheinz Schäfer, Leiter des Kreisforstamtes Tuttlingen aus, „aber wir stoßen an mehreren Punkten an Grenzen.“ Und diese Grenzen möchte der Forstchef im Landkreis gerne durchbrechen. „Der Zusammenschluss zu einer Forstbetriebsgemeinschaft hilft, die Nachteile, die der kleinparzellige Privatwald hat, abzufangen. Das sieht das Landeswaldgesetz so vor, und deshalb zahlt das Land Baden-Württemberg dafür auch erhebliche Fördergelder“, führt er weiter aus.

In welchen Bereichen diese Nachteile liegen und welche Vorzüge eine neue, größere Forstbetriebsgemeinschaft hat, weiß Markus Merz aus Durchhausen. Er ist selbst Waldbesitzer, Forstwirt, Forstunternehmer und bisher Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Seitingen-Oberflacht/Durchhausen. „Mit den Fördergeldern kann die Forstbetriebsgemeinschaft hauptamtlich geführt werden, es wird eine Stelle geschaffen, bei der die Belange des Privatwaldes aufgegriffen werden. Auch der Holzverkauf wird weiterhin professionell als Dienstleistung angeboten.“ Neben dem Holzverkauf sind ihm aber auch die beiden Themen Zertifizierung und Förderung wichtig: „Die Zertifizierung wird auch für den Privatwald deutlich an Bedeutung gewinnen, sowohl beim Verkauf der Waldprodukte als auch bei Förderprogrammen. Und bei der Förderung kann die Forstbetriebsgemeinschaft zukünftig unbürokratisch Sammelanträge für die betroffenen Waldeigentümer stellen.“ So sehr ihm die bisherige kleine Forstbetriebsgemeinschaft am Herzen liegt, so klar liegen für ihn die Vorteile einer neuen, großen Forstbetriebsgemeinschaft auf der Hand.

Auch Landrat Stefan Bär ist davon überzeugt, dass eine kreisweite Forstbetriebsgemeinschaft für die privaten Waldeigentümer im Kreis bedeutende Vorteile bringt. Er hat das Projekt initiiert und dabei sehr früh die Bürgermeister der Kreisgemeinden informiert. „In einer AG mit Bürgermeistern und Forstleuten haben wir den entscheidenden Impuls gesetzt, nun stehen wir kurz vor der Gründungsversammlung. Die kreisweite FBG ist ein wichtiger Schritt, um die Vermarktung des Holzes aus dem Kleinprivatwald zu stärken. Zudem möchten wir für die Zukunft gut aufgestellt sein, da vor allem der Klimawandel eine große Herausforderung für die Wälder und Waldeigentümer ist.“ Die neue Forstbetriebsgemeinschaft stellt für Landrat Stefan Bär ein wichtiges Sprachrohr für den Privatwald dar – mit Blick auf die Informationen der Waldeigentümer, aber insbesondere auch als Interessensvertretung lokal und auf höherer Ebene. Bei der Frage der Mitgliedschaft gelte der Grundsatz: „Jeder Waldeigentümer kann, keiner muss in die Forstbetriebsgemeinschaft eintreten, das ist ein offenes aber ein sehr gutes Angebot an die privaten Forstbetriebe!“

„Gerade die Informationen über die Entwicklungen am Holzmarkt, über Chancen durch die Zertifizierung, aber auch Möglichkeiten der Förderung sind wichtig,“ erläutert Gerold Luz, begeisterter Waldbesitzer aus Neuhausen. Er kennt bisher keinen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss auf Vereinsbasis, sieht aber deutliche Vorteile im Konzept: „Wenn ich regelmäßige Informationen erhalte, die Kosten beim Holzverkauf sinken und die Zertifizierung über die Forstbetriebsgemeinschaft läuft, ist mir als Bewirtschafter sehr viel geholfen. Das ist mir der Jahresbeitrag von gerade einmal 8 Euro auf jeden Fall wert!“