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Pressemitteilungen
23.12.2020

Landkreis unterstützt Tagesmütter

Neben Schulen und Kindergärten sind auch die Tagesmütter vom „Lockdown“ betroffen. „Bei den Tagespflegestellen sind zwischen dem 16.12.2020 und 10.01.2021 nur Notbetreuungen zulässig. Der Regelbetrieb an Betreuung ist in dieser Zeit untersagt“, erklärt Sozialdezernent Bernd Mager.

Nicht wenige Tagesmütter sind auf das Betreuungsgeld der Eltern beziehungsweise des Landkreises angewiesen. Aufgrund der Schließung drohen zahlreichen Tagesmüttern erhebliche finanzielle Einbußen.

„Wir wollen die laufende Geldleistung im Dezember 2020 und Januar 2021 auch dann nicht kürzen, wenn zwischen dem 16.12.2020 und 10.01.2021 keine Notbetreuung erfolgt. Damit wollen wir anerkennen, dass die Kindertagespflegepersonen in den letzten Monaten trotz der steigenden Infektionszahlen während der Corona-Pandemie Kinder betreut haben“, so Mager weiter.

Sollte der „Lockdown“ verlängert werden, will der Landkreis – falls keine Notbetreuung stattfindet – 80 % der Geldleistung auszahlen. „Damit orientieren wir uns an den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände“.