Ab Montag 19.10.2020 gilt ab Klasse 5 die Maskenpflicht an allen Schulen
Heute hat die Landesregierung eine Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen herausgegeben, die regelt, wann, wo und unter welchen Voraussetzungen Schulen das Tragen von Masken im Unterricht Anordnen können. Die entsprechende Handreichung stellt das Landratsamt Tuttlingen hier zur Verfügung.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte wenden sich Eltern schulpflichtiger Kinder bitte direkt an die jeweiligen Schulen.
Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 31. August 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Diese Verordnung tritt am 14. September 2020 in Kraft.
Hiermit wird die erste Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 15. Oktober 2020 notverkündet. Diese Änderungsverordnung kann hier abgerufen werden. Nachfolgend wird die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung Schule (Stand: 16. Oktober 2020) wiedergegeben.