Neue Corona-Verordnung passt Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests für Schul- und Kindergartenkinder an
Das Gesundheitsamt teilt mit, dass das Land die Gültigkeit von in Einrichtungen durchgeführten Antigen-Tests nun einheitlich auf 60 Stunden festgelegt hat. Bisher lag die Gültigkeit für Tests bei Kindergartenkindern bei 24 Stunden, bei Schulkindern jedoch bei 60 Stunden. „Dies führte bei vielen Eltern - zu Recht - zu Unverständnis“, so der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Anton Haug. Diese unterschiedlichen Regelungen wurde nun mit der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 25. Juni 2021 angepasst. § 4 Absatz 4 der Corona-Verordnung vom 25. Juni 2021 stellt klar: „Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, oder eines von der Schule bescheinigten entsprechenden Testnachweises ausreichend. Dies gilt entsprechend für Kindertageseinrichtungen.“