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Privatwaldbesitzer schließen sich zusammen - Gründung der »Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen«

Am 10. Oktober 2022 wurde die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen gegründet. 156 private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer folgten der Einladung des Kreisforstamtes zur Gründungsversammlung nach Wurmlingen.

Mit 125 Gründungsmitgliedern gelang dem neuen Verein ein beeindruckender Start. Der gesamte Vorstand wurde ohne Gegenstimmen gewählt. Zum ersten Vorsitzenden wurde einstimmig Andreas Zuhl, Bürgermeister von Talheim, ernannt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Markus Merz aus Durchhausen und zu den drei Beisitzern wurden Jakob Mayer aus Gosheim, Gerold Luz aus Neuhausen und Walter Renn aus Möhringen gewählt. Alle Vorstandsmitglieder sind selbst Waldbesitzer und nahmen die Wahlen an. Zur Geschäftsführerin wurde Frau Daniela Martin aus Tuttlingen vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Frau Martin ist Försterin beim Kreisforstamt und berät und betreut in dieser Funktion 780 ha Privatwald auf Gemarkung Immendingen. Den hauptamtlichen Holzverkauf für die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) übernimmt Thomas Storz, Leiter des Holzverkaufes am Kreisforstamt.

Die Herausforderung bestand bisher darin, dass der Kleinprivatwald extrem zersplittert ist. Ein Eigentümer besitzt im Schnitt einen Hektar, der auf drei Parzellen verteilt ist. Dieser strukturelle Nachteil ist einer der wichtigsten Gründe, warum die FBG ins Leben gerufen wurde. Aber auch das ungleiche Angebot im Landkreis – für rund zwei Drittel der Gemarkungen gab es bisher keine FBG – sowie der geringe Anteil an zertifiziertem Holz soll dadurch verbessert werden. Winfried Schwarz, Dezernent für den Ländlichen Raum, übernahm bei der Gründungsversammlung stellvertretend für Landrat Stefan Bär das Grußwort. Dabei betonte er: „Die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen hilft die vorhandenen strukturellen Nachteile der Privatwaldbesitzenden zu verkleinern, eröffnet neue Fördermöglichkeiten und besitzt eine hauptamtliche Geschäftsführung wie auch einen professionellen Holzverkauf. Darüber hinaus ist sie die erste FBG in Baden-Württemberg, die sich auf den gesamten Landkreis erstreckt.“

Karlheinz Schäfer, Kreisforstamtsleiter, war ebenfalls positiv gestimmt und zuversichtlich: „Ich bin außerordentlich zufrieden und freue mich sehr über das große Interesse der Waldbesitzenden und den erfolgreichen Start der neuen Forstbetriebsgemeinschaft“.

Für Karlheinz Schäfer ist diese FBG die ideale Plattform für zukünftige Entwicklungen, eine Institution, die dazu beiträgt, die Pflege des Waldes voranzubringen und Chancen für alle Beteiligten zu eröffnen: „Wir brauchen bei dieser strukturellen Benachteiligung und den Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, jegliche Unterstützung im Kleinprivatwald“.

Der neu gegründete Verein hat folgende fünf Geschäftsfelder und Hauptaufgaben:

  • Vermarktung von Holz der Mitglieder zu günstigeren Konditionen
  • Zertifizierung der Mitgliedsflächen nach PEFC, wobei die Zertifizierungskosten der Verein trägt
  • Stellung von Sammelförderanträgen für die Mitglieder und Überwindung von Bagatellgrenzen
  • Information der Mitglieder über aktuelle forstliche Themen und den Holzmarkt
  • Interessensvertretung für die Belange kleiner Waldbesitzender

Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die Wald im Landkreis Tuttlingen besitzen und strukturell benachteiligt sind. Das liegt vor, wenn der Besitz eine Größe von 100 Hektar nicht wesentlich überschreitet. Formal gesehen darf auch kein Ausschluss vom PEFC-Zertifikat vorliegen. Bei größeren Waldbesitzern muss die Strukturbenachteiligung vom Regierungspräsidium Freiburg bestätigt werden.

Als nächste Aufgaben stehen laut dem Vorsitzenden Andreas Zuhl nun die Beantragung der Anerkennung des Vereins, die Einrichtung der Geschäftsstelle, einer Homepage und die Vorbereitung der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum 1. Januar 2023 an.

Interessierte können sich aktuell auf der Homepage des Landkreises informieren, Beitrittsformulare herunterladen und ab sofort beitreten. Die Geschäftsstelle wird am Kreisforstamt in der Bahnhofstraße 2 in Tuttlingen eingerichtet.

Alle Informationen, den Satzungsentwurf und die Ordnungen sowie das Beitrittsformular gibt es unter:
www.landkreis-tuttlingen.de/forstbetriebsgemeinschaft