Inhalt

Stadt Tuttlingen steigert Ausgaben für Nahverkehr - Landrat Bär und OB Beck unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung zum Stadtverkehr

Beim ÖPNV arbeiten Landkreis und Stadt Tuttlingen für weitere zehn Jahre eng zusammen. Dies ist der Inhalt eines Vertrages, den Landrat Stefan Bär und OB Michael Beck am Dienstag unterzeichneten. Ziel sind Verbesserungen beim ÖPNV. So wird unter anderem das Klinikum künftig häufiger angefahren und besser angebunden. Dafür steigert die Stadt Tuttlingen auch ihre Ausgaben für den Nahverkehr.

Eigentlich ist der ÖPNV Sache des Landkreises. Speziell im Fall der Stadt Tuttlingen gibt es aber eine Sonderregelung: Da es in Tuttlingen und den Stadtteilen Möhringen, Nendingen und Eßlingen einen eigenen Stadtverkehr gibt, der über das normale Angebot der überörtlichen TUTicket-Linien hinausgeht, bucht Tuttlingen entsprechende Dienstleistungen beim Landkreis hinzu. Dafür beteiligt sich die Stadt auch als einzige Stadt im Landkreis am Abmangel des Nahverkehrs und trägt die Hälfte der Kosten, die durch die Tuttlinger Linien entstehen.

Dieser Betrag wird nun ab 2023 spürbar aufgestockt: Bisher überwies die Stadt einen Pauschalbetrag von 440 000 Euro, künftig sind es knapp 600 000 Euro. Grund für die Steigerung ist vor allem, dass die Stadt Tuttlingen ab 2023 mehr Streckenkilometer bucht und so auch das ÖPNV-Netz ausbauen kann: Statt bisher 350 000 Kilometern werden die Busse künftig 416 000 Kilometer pro Jahr in der Stadt zurücklegen. Damit soll zum einen das Gewerbegebiet Gänsäcker besser ans Busnetz angebunden werden, zum anderen soll das Klinikum künftig im Halbstundentakt statt bisher im Stundentakt erreichbar sein.

„Wir wollen mehr Pendler in den ÖPNV bringen – dann müssen wir auch das Angebot verbessern“, so OB Michael Beck. Abgesehen davon sei es wichtig, dass zentrale Einrichtungen wie das Klinikum gut und bequem erreichbar sind.

Die neuen Vereinbarungen wurden nun in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fixiert, die Landrat Stefan Bär und Oberbürgermeister Michael Beck am Dienstag im Landratsamt Tuttlingen unterzeichneten. „Die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr zwischen dem Landkreis und der Stadt Tuttlingen wird durch eine neue Vereinbarung gefestigt“, so Landrat Stefan Bär. Der neu unterzeichnete Finanzierungsvertrag ersetzt die bisherige Fassung vom 17. Dezember 2013.

Die Kooperation zwischen Landkreis und Stadt basiert auf dem Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG) und verfolgt das Ziel eines attraktiven Nahverkehrsangebotes und bietet somit eine gute, umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Um das Angebot weiter zu verbessern, gibt es außerdem eine gemeinsame Arbeitsgruppe ÖPNV mit Vertretern der Stadt- und der Landkreisverwaltung.

Ab dem 1. Januar 2023 ist die neue Vereinbarung gültig, die eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Festgeschrieben ist in der Vereinbarung übrigens nur die Zahl der gebuchten Kilometer, die Linien selber sind flexibel. Auch innerhalb der Laufzeit können Stadt und Landkreis also in Absprache das Netz des Tuttlinger Stadtverkehrs noch verbessern und zum Beispiel wenig frequentierte Strecken durch andere ersetzen.