Zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus haben sich Gemeinden auf gemeinsame Leitlinien und Maßnahmen verständigt
Die Bürgermeister im Landkreis Tuttlingen haben sich im Rahmen einer Sondersitzung des Kreisverbands, mit Herrn Landrat Stefan Bär, am 16.03.2020 im Landratsamt auf folgende gemeinsame Leitlinien und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausweitung des Coronavirus verständigt.
In der jetzigen Situation, in der sich die Lage täglich ändert, ist Besonnenheit gefragt. Leider ist die jetzige Krise auch mit einschneidenden Einschränkungen für jeden Einzelnen verbunden. Daher trägt auch jeder Einzelne Verantwortung dafür, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, so dass Zeit gewonnen werden kann. Diese Zeit wird für die Aktivierung unseres Gesundheitswesens benötigt und gleichzeitig gilt es ältere Mitmenschen und Mitbürger mit Vorerkrankungen in besonderem Umfang zu schützen. Dies erfordert die Solidarität aller.
Durch die von der Landesregierung verordnete Schließung von Schulen und Kindertagesstätten werden in den Gemeinden Notgruppen in Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet. Für die Einrichtung solcher Notgruppen gibt es genaue Vorgaben der Landesregierung die von den Gemeinden in eigener Verantwortung umgesetzt werden.
Durch die Schließung der Kindertagesstätten ist der Besuch dieser Einrichtungen, mit Ausnahme der Notgruppen, nicht möglich. Die Bürgermeister sind sich daher einig, dass die Kindergartengebühr für den Monat April nicht eingezogen wird. Sofern die Schließungen verlängert werden, wird man die Entscheidung entsprechend anpassen.
Die Gemeinden werden, soweit noch nicht geschehen, eine Allgemeinverfügung erlassen und Versammlungen über 50 Personen untersagen. Es werden weiter die öffentlichen Einrichtungen wie Sportstätten, Jugendtreffs etc. geschlossen.
Um die älteren Mitbürger zu schützen werden die Bürgermeister oder Vertreter der Gemeinden keine Besuche mehr bei Alters- und Ehejubiläen durchführen.
In den Gemeindeverwaltungen wird ab Dienstag der Publikumsverkehr eingeschränkt. Es findet nur noch Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Die Gemeindeverwaltungen sind aber weiterhin zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch, per E-Mail oder Fax erreichbar. So sollen auf der einen Seite die Besucher und auf der anderen Seite das eigene Personal geschützt werden.
Bei einem Ausfall einer Gemeindeverwaltung sind die Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände zur Stelle und stehen in dringenden Fällen zur Verfügung.
Ab sofort finden bei Beerdigungen keine Gottesdienste und Requien mehr statt. Der Teilnehmerkreis bei Beerdigungen soll auf den engsten Kreis der Familie beschränkt bleiben. Auch hier greift die Regelung des Versammlungsverbots über 50 Personen. Grundsätzlich sollen standesamtliche Eheschließungen verschoben werden. Bei unaufschiebbaren Trauungen werden nur noch bis zu 10 Personen zugelassen.
Auf öffentliche Gemeinderatssitzung wird so gut es geht verzichtet und es werden alle Tagesordnungspunkte die nicht unbedingt sofort entschieden werden müssen vertagt.
Den Gemeinden ist bewusst, dass sich die Lage jederzeit ändern kann und man ggf. sehr zeitnah und in enger Absprache für alle Gemeinden gleichermaßen einheitliche Standards festlegen muss.