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7.3 Senioren mit demenziellen Erkrankungen

„Die Demenz zählt zu den häufigsten Gesundheitsproblemen im höheren Lebensalter."35 Der Begriff „Demenz“ beschreibt in der Medizin ein Krankheitsbild, bei dem nach und nach wichtige Gehirnfunktionen, wie beispielsweise das Sprachvermögen, die Orientierungs-, Merk- und Lernfähigkeit unwiderruflich verloren gehen. Während zu Beginn einer demenziellen Erkrankung insbesondere Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen auftreten, wird es für die Betroffenen bei fortschreitender Erkrankung immer schwieriger, ihren Alltag zu bewältigen. Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen nimmt mit steigendem Lebensalter zu: Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erkranken in der Altersgruppe der 70 bis 74-Jährigen rund

4 Prozent an Demenz. Bei den 80 bis 84-Jährigen steigt der Anteil bereits auf 15 Prozent an, bei den über 90-Jährigen sind rund 41 Prozent von einer Demenzerkrankung betroffen. Werden diese Prozentsätze auf die Bevölkerung der über 70-Jährigen im Landkreis Tuttlingen im Jahr 2020 angelegt, kann die voraussichtliche Anzahl an Demenz Erkrankten berechnet werden. Folgende Tabelle veranschaulicht diesen Sachverhalt:

 

Altersgruppe
Bevölkerung in der
jeweiligen Altersgruppe
im Jahr 2020
voraussichtliche
Anzahl der an Demenz
Erkrankten
70-74
5.993 240
80-84
5.313 797
über 90
1.301 533

Tabelle 3: Anzahl der an Demenz erkrankten Personen ab 70 Jahre im Jahr 2020 im Landkreis Tuttlingen

Die Bundesregierung führt zum 1.1.2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein, damit insbesondere auch die an Demenz erkrankten Personen Zugang zu den Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten. Im Mittelpunkt des neuen Begutachtungsverfahrens stehen nunmehr der Grad der Selbstständigkeit und der individuelle Unterstützungsbedarf des Einzelnen. Es wird zukünftig nicht mehr in Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken unterschieden. Durch das neue Gesetz werden Unterstützungsangebote für an Demenz erkrankten Personen, wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege ausgebaut. Die unterschiedlichen Leistungen können nun passgenauer angewendet und besser miteinander kombiniert werden. Es steht auch mehr Geld für die Betreuung zur Verfügung.36


35 Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., verfügbar unter: https://www.deutsche-alzheimer.de/die-krankheit/haeufige-fragen-faq.html

36 http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html

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