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Koordinierung der generalistischen Pflegeausbildung 

Koordination der Generalistischen Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann

Mit  der Reform der Pflegeberufe wurde durch das Pflegeberufegesetz zum 01.01.2020 der Grundstein für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflegeausbildung gelegt. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten. Bei der neu entstandenen Pflegeausbildung ist eine Kooperation zwischen den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, den Krankenhäusern, den Pflegeschulen und allen an der praktischen Ausbildung beteiligten Akteuren wichtig. Die Kooperation der Einsätze in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen stellt somit eine logistische Herausforderung für alle beteiligten Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen dar.

Um die Pflegeeinrichtungen und die Pflegeschulen bei der Umsetzung der Ausbildungsreform zu entlasten und zu unterstützen, hat der Landkreis Tuttlingen seit 01.04.2020 eine Koordinierungsstelle beim Landratsamt eingerichtet.

Die Koordinationsstelle nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

  • Aufbau und Förderung eines Kooperationsnetzwerks aller Akteure
  • Akquise neuer Kooperationspartner für den Ausbildungsverbund im Landkreis Tuttlingen
  • Beratung der Kooperationspartner bezüglich der Generalistischen Ausbildung
  • Unterstützung der Kooperationspartner bei der Umsetzung von Vertragsrichtlinien
  • Regelmäßiger Kontakt mit Aufsichtsbehörden
  • Koordinierung der individuellen Einsätze der Auszubildenden
  • Erstellen von individuellen Ausbildungsplänen
  • Unterstützung bei der Generierung von Fortbildungen für Praxisanleiter*innen

Ihre Ansprechpartnerin für die Koordination der Generalistischen Pflegeausbildung ist Frau A. Schmid.

Ausbildungsverbund - Generalistische Pflegeausbildung im Landkreis Tuttlingen

Die neue Pflegeausbildung erfordert das Zusammenspiel von Kliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Pflegeschulen und weiteren an der Pflegeausbildung beteiligten Einrichtungen. Deren organisatorische, inhaltliche und pädagogische Zusammenarbeit auf Grundlage von Kooperations-verträgen ist entscheidend für das Gelingen und die Qualität der Ausbildung.

Um jedoch eine Vielzahl an Einzelkooperationsvereinbarungen zu vermeiden und gleichzeitig ein gemeinsames Verständnis von Ausbildung, Kommunikation untereinander, regelmäßige Praxisanleitung sowie einheitliche Standards zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung sicherzustellen, war es Ziel des Landkreises Tuttlingen, sich zu einem gemeinsamen Ausbildungsverbund zusammen zu schließen.

So sind am 01.12.2020 vier verschiedene Pflegeschulen, 14 stationäre Langzeit- und 16 ambulante Pflegeeinrichtungen, das Klinikum Tuttlingen sowie fünf weitere an der Pflegeausbildung beteiligten Einsatzstellen gemeinsam mit dem Landkreis Tuttlingen einem einheitlichen Kooperationsvertrag bei getreten.

In diesem Ausbildungsverbund findet nun eine auf Dauer ausgerichtete  Lernortkooperation statt. Ebenfalls soll durch diesen Verbund auch kleineren Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit eröffnet werden, Ausbildungsplätze anzubieten.

Organe des Ausbildungsverbundes sind die Vollversammlung (alle aktiven Vertragspartner) und die Steuerungsgruppe (durch die Vollversammlung gewählte Mitglieder). Sie überwachen und fördern die Durchsetzung des Verbundvertrages.

Eine Übersicht der Kooperationspartner im Ausbildungsverbund finden Sie hier:


Praktische Ausbildung in der Generalistik

Seit 2020 hat die Pflegeberufereform die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits-und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild weiterentwickelt. Dabei werden jetzt drei Berufe in einer Ausbildung zusammengefasst, ein neuer Beruf ist entstanden. Die schulische Ausbildung ist für alle Auszubildenden in der Generalistischen Pflege einheitlich. In der praktischen Ausbildung kann die/ der Auszubildende durch die Wahl  des praktischen Ausbildungsträgers einen Schwerpunkt setzen. In der Regel erwerben die Auszubildenden bei dem praktischen Ausbildungsträger den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ beziehungsweise “Pflegefachmann“ mit europäischer Anerkennung und dem Nachweis der Vertiefung im Rahmen der praktischen Ausbildung.

Mögliche Vertiefungen je nach Träger der praktischen Ausbildung

  • Stationäre Langzeitpflege (Altenpflegeheim)
  • Ambulante Akut-und Langzeitpflege (ambulanter Pflegedienst)
  • Stationäre Akutpflege (Klinik)

Einsätze in der praktischen Ausbildung

  • Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflichteisätze in der: stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege, ambulanten Pflege, pädiatrischen Versorgung, psychiatrischen Versorgung, weiteren Einsätzen in Beratungsstellen, Hospiz, Tagespflege, Gesundheitsamt, Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe
  • Vertiefungseinsatz  in den Fachrichtungen ambulante Pflege, stationäre Akut-/ Langzeitpflege

Weitere Information zur Generalistischen Pflegeausbildung finden Sie beim BMFSFJ, bei Planet-Beruf und bei Pflegeausbildung.net.

Pflegeschulen

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann erfordert neben der praktischen Ausbildung (2.500 Stunden) auch den  dreijährigen Besuch einer Pflegeschule (2.100 Stunden).

Information zur theoretischen Ausbildung finden Sie hier.

Im Landkreis Tuttlingen bieten drei Pflegeschulen den theoretischen Teil der generalistischen Pflegeausbildung an:  

Im Ausbildungsverbund vertreten ist auch eine Pflegeschule des Landkreises Schwarzwald-Baar:

Fort - und Weiterbildungsangebote für Praxisanleiter*innen

Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen gemäß § 4 PflAPrV die Praxisanleitung sicher. Sie erfolgt im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit, geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes. Sie erfolgt durch Personen, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung und einer Berufserlaubnis nach dem PflBG, dem AltPflG oder dem KrPflG verfügen. Die Berufserfahrung muss im jeweiligen Einsatzbereich und in den vergangenen fünf Jahren erworben worden sein.

Die Befähigung zur/zum Praxisanleiter*in ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden erforderlich und kontinuierliche insbesondere berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zum Praxisanleiter/zur Praxisanleiterin:

Fortbildungen für Praxisanleiter*innen: