Inhalt

Technischer Arbeitsschutz

Arbeitsschutzrecht

Link: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/

  • Überwachung der Arbeitsplätze hinsichtlich der Standes der Sicherheitstechnik (techn. Regeln) und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
  • Überwachung der Errichtung und Ausgestaltung der Arbeitsplätze im laufenden Betrieb sowie bei Baugesuchen
  • Überwachung der Arbeitssicherheit auf Baustellen
  • Unfalluntersuchungen
  • Anordnungen von notwendigen Maßnahmen bis hin zur Untersagung der Beschäftigung von Arbeitnehmern
  • Arbeitssicherheitsgesetz -> Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten
  • Überwachung und Bewilligung von Ausnahmen bei der Fachkunde und den
  • Einsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten

Betriebssicherheitsrecht

Link: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16490/

  • Anordnung von außerordentlichen Prüfungen im Einzelfall
  • Anordnung der Änderung von Anlagen bis hin zur Anordnung der Stilllegung
  • von Geräten und Einrichtungen am Arbeitsplatz

Chemikalienrecht

Link: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16495/

  • Überwachung des Umgangs mit Gefahrstoffen und der Arbeitsplatzgrenzwerte
  • Überwachung der Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  • Umgang mit krebserregenden Stoffen außer Asbest
  • Anordnung notwendiger Maßnahmen
  • Überwachung des Umgangs mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Downloadlink: Anmeldung Asbestarbeiten

Gefahrgutrecht

Link: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16496/

  • Überwachung der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße/Eisenbahn und bei der internationalen Beförderung (ADR)
  • Überwachung der Fachkunde und des Einsatzes der Gefahrgutbeauftragten
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen

Sprengstoffrecht

Link: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/

  • Überwachung des Umgangs mit Sprengstoffen im gewerblichen Bereich
  • Überwachung der Lagerung von Sprengstoffen
  • Überwachung von Feuerwerken (Pyrotechnik)
  • Überwachung des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen

Hinweis: Umgang im Privaten Bereich (Wiederlader etc.) und Lagergenehmigung Amt 52 Ordnungsamt

Gesetz über nichtionisierende Strahlung (NiSG)

Link: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/1_2_08.pdf

  • Überwachung und ggfs. Anordnung erforderlicher Maßnahmen bei Sonnenstudios