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Spurensuche - meine Herkunftsfamilie

Sie wurden adoptiert und möchten mehr über die Umstände Ihrer Adoption und über Ihre Herkunft wissen. Das ist Ihr gutes Recht! Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist, umfasst auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie unter Anleitung einer Adoptionsfachkraft Einsicht in Ihre Akte nehmen. Die Akteneinsicht bezieht sich auf Informationen, die Sie selbst betreffen.

Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten, wenn Sie nach Ihren leiblichen Eltern und Geschwistern suchen und die Adoption im Zuständigkeitsbereich des  Jugendamtes Tuttlingen erfolgte. Nicht immer gelingt es, einen Kontakt zu den  leiblichen Eltern herzustellen, z. B. weil diese unbekannt verzogen sind oder ihre aktuelle Lebenssituation eine Kontaktaufnahme nicht zulässt.

Für den Datenschutz im Bereich der Adoptionen gelten strenge gesetzliche Bestimmungen. Bevor wir Ihnen Akteneinsicht gewähren können, müssen Sie sich ausweisen damit gewährleistet ist, dass kein Unbefugter versucht Informationen zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne - soweit wir können - bei Ihrer „Spurensuche“, denn zur Persönlichkeitsentwicklung jedes Menschen gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte und die Suche nach den biologischen und sozialen Wurzeln unweigerlich dazu.