Inhalt

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindenhilfe oder BAföG erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen.

Antragsvordrucke erhalten Sie:

  • beim Landratsamt Tuttlingen, Gebäude C (Bahnhofstraße 80, Zimmer C 101) 
  • bei den Bürgermeisterämtern
  • im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de/service

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt entweder über das Landratsamt (wer Hilfe bei der Antragstellung benötigt bekommt unter der Telefonnummer +49 7461 926 4031 Unterstützung), oder direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

Ansprechpartner:

Frau Hoffmann

Sozialamt
Sekretariat BaföG - Wohngeld/Schuldnerberatung

Bahnhofstraße 80
78532 Tuttlingen