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Wohnraumförderung

Landeswohnraumförderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien beim Bau, Erwerb oder der Erweiterung von selbstgenutztem Wohnraum mit zinsverbilligten Darlehen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Tilgungszuschüsse. Auch schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen können eine Förderung erhalten.

Jedes Jahr legt die Landesregierung hierzu ein neues Förderprogramm auf.

Alles zum aktuellen Programm erfahren Sie unter https://www.l-bank.info/ueber-die-l-bank/unsere-aufgabe/forderung-von-wohnraum.html

Daneben fördert das Land Baden-Württemberg auch den Bau und den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg.

Auch hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Seite der L-Bank unter: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/mietwohnungsfinanzierung-l-bank-neubau.html  

Es ist zu beachten, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde bzw. noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Weitere lnformationen erhalten Sie:

    • bei der L-Bank Baden-Württemberg, Telefon +49 800 150-3030 Eigentumsförderung
    • bei der L-Bank Baden-Württemberg, Telefon +49 721 1503875 Wohnungsunternehmen
    • beim Landratsamt Tuttlingen

Wohnraumförderung

Bahnhofstraße 80
78532 Tuttlingen

Es können individuelle Beratungstermine vereinbart werden.