INFORMATIONEN
Das Land Baden-Württemberg bietet Familien mit Kindern beim Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum zinsverbilligte Darlehen an. Junge Paare ohne Kinder können sich durch ein Optionsdarlehen den Vorteil für eine spätere Förderung sichern. Auch schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen können eine Förderung erhalten.
Jedes Jahr legt die Landesregierung hierzu ein neues Förderprogramm auf.
Alles zum aktuellen Programm erfahren Sie unter www.l-bank.de/wohnen.
Es ist zu beachten, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde bzw. noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Weitere Informationen:
Erhalten Sie bei der Wohnraumförderstelle (Bahnhofstraße 80) unter Telefon 07461/926 4018. Hier können individuelle Beratungstermine vereinbart werden.
Oder direkt bei der L-Bank Baden-Württemberg unter Telefon 0800/1503030.