Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum gewährt.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter/innen) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer/innen) geleistet.
Die Höhe des zu gewährenden Miet- bzw. Lastenzuschusses hängt ab von:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (unter Beachtung regional festgelegter Höchstbeträge)
- dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
Für den Kreis Tuttlingen ist ab dem 01.01.2020 die Mietenstufe 1 maßgeblich. Daneben gilt für die Städte Spaichingen, Tuttlingen und Trossingen die Mietenstufe 3.
Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII usw.) sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen.
Wohngeldanträge sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, in deren Zuständigkeitsbereich der ständige Wohnsitz des Antragstellers/ der Antragstellerin liegt.
Weitere Informationen:
Finden Sie im Verwaltungsportal Service-BW: Wohngeld und beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Im Landratsamt Tuttlingen, Gänsäcker 36, Zimmer 0.17 erhalten Sie Auskünfte unter:
Buchstabe A – I Tel. 07461/926-4009
Buchstabe J - SCHL Tel. 07461/926-4021
Buchstabe SCHM - Z Tel. 07461/926-4037
oder per Email: wohngeld@landkreis-tuttlingen.de
Antragsvordrucke bekommen Sie bei den Bürgermeisterämtern.
Auf telefonische Anforderung schicken wir Ihnen diese auch gerne zu oder Sie finden die Vordrucke unter Formulare von A - Z: »Wohngeld« zum Download.