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Zulassung

Straßenverkehrsamt

Das Straßenverkehrsamt kümmert sich um die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum durch die KFZ-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde, Straßenverkehrsbehörde, Zentrale Bußgeldstelle und die Kreispolizeibehörde/ Versammlungsbehörde [Organigramm].

Weiter zur Übersicht der Öffnungszeiten.

KFZ-Zulassungsbehörde

Die KFZ-Zulassungsstelle erledigt alle anfallenden Aufgaben rund um die Zulassung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
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Telefon: +49 7461 926-5100
Fax: +49 7461 926-5191
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Öffnungszeit der Zulassungsstelle samstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

  • An folgenden Samstagen bleibt die Zulassung geschlossen: 24.06., 22.07., 29.07., 16.09., 07.10., 21.10., 11.11., 02.12.2023
  • An Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle nur für Privatkunden, also nicht für Autohäuser, Versicherungsgesellschaften oder Zulassungsdienstleister, geöffnet.
  • Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei Verlust der Fahrzeugpapiere sowie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist nicht möglich.
  • Sofern andere Behörden oder Institutionen zur Durchführung Ihres Zulassungsvorganges involviert werden müssen, ist dies samstags aufgrund der Öffnungszeiten nicht möglich.

Dienstleistungen der Zulassungsstelle


Fahrerlaubnisbehörde

Die Führerscheinstelle erledigt alle anfallenden Aufgaben rund um Ihre Fahrerlaubnis, sowie die Erlaubnis von Fahrgastbeförderungen, die Ausstellung von Fahrerqualifikationsnachweisen (FQN) für Berufskraftfahrer und die Anerkennung von Weiterbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
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Telefon: +49 7461 9265199
Fax: +49 7461 926-5190
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Zentrale Bußgeldstelle

Die Zentrale Bußgeldstelle ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere bei Verkehrsverstößen und aller sonstigen Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
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Telefon: +49 7461 926-5198
Fax: +49 7461 926-5189
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Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde erledigt alle anfallenden Aufgaben bezüglich allgemeiner Verkehrssicherheit, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Güterkraftverkehrserlaubnisse/Gemeinschaftslizenzen, Großraum- und Schwertransporte, sonstige Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und Ahndung von Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung Straße und das Güterkraftverkehrsgesetz.

Weiterhin ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig für Genehmigungsverfahren im Bereich der entgeltlichen oder gewerblichen Beförderung von Personen mittels Taxen, Mietwägen, Mietbussen, Linienverkehr und Krankentransporten, sowie für die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen.

Telefon: 07461 926-5126
Fax: 07461 926-5189
Raum: Gebäude B / Ebene 0
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Telefon: 07461 926-5125
Fax: 07461 926-5189
Raum: Gebäude B / Ebene 0
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Telefon: 07461 926-5123
Fax: 07461 926-5189
Raum: Gebäude B / Ebene 0
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Kreispolizeibehörde

Die Kreispolizeibehörde ist für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr), soweit nicht die Zuständigkeit einer besonderen Polizeibehörde (z. B. der Baubehörde als Baupolizei, der Wasserbehörde als Wasserpolizei, der Gewerbeaufsicht als Gewerbepolizei usw.) und nicht die Zuständigkeit einer höheren oder niedereren Polizeibehörde (z. B. die Stadtverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden als Ortspolizeibehörde oder der Regierungspräsidien als Landespolizeibehörde) gegeben ist.

Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
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Telefon: +49 7461 926 5101
Fax: +49 7461 926 5189
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Versammlungsbehörde

Jeder hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden.

Die Aufgabe der Versammlungsbehörde ist es grundsätzlich die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu ermöglichen. Daher wird zunächst im Rahmen von Kooperationsgesprächen nach einer einvernehmlichen Lösung mit den Anmeldern gesucht.

Die Behörde kann zum Schutz der Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.

Für folgende Veranstaltungen gibt es keine Anmeldepflicht:

  • Versammlungen in geschlossenen Räumen
  • Spontanversammlungen
  • die meisten kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen oder gewerblichen öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese gelten andere Bestimmungen.
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
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Telefon: +49 7461 926-5198
Fax: +49 7461 926-5189
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