TUTicket/ Nahverkehrsamt
Im Nahverkehrsamt ist unter anderem der Verkehrsverbund TUTicket angesiedelt. TUTicket steht für den cleveren Nahverkehr im Landkreis Tuttlingen. Neben 48 Buslinien bieten wir den Bürgern mit dem RINGZUG ein S-Bahn ähnliches Schienensystem, das im ländlichen Raum in Deutschland seinesgleichen sucht.
Das TUTicket Kundencenter gibt Auskunft zu allen Fragen des Nahverkehrs.
Öffentlicher Personennahverkehr
Verkehrsverbund
- Planung und Organisation der Nahverkehrskonzepte (Ringzug und Busverkehre)
- Abschluss von Verkehrsverträgen für die gesamten Fahrleistungen des Verkehrsverbundes
- Einrichtung neuer Haltestellen
- Beschwerdemanagement (zum Fahrplan)
- Redaktion des Kreisfahrplanes
- Organisation und Durchführung von Fahrgastzählungen
- Abrechnung von Fahrleistungen und Tarifeinnahmen
- Abrechnung des KidCard-Verfahrens
Tarifverbund mit Verbundgeschäftsstelle
- Umsetzung und Weiterentwicklung des Tarifverbundes TUTicket
- Kundenberatung, Erteilung von Tarifauskünfte
- Erteilung von Fahrplanauskünften
- Fahrkartenverkauf und erhöhtes Beförderungsentgelt
- Abrechnung der Bareinnahmen aus Fahrscheinverkauf
- Organisation und Durchführung von Fahrscheinkontrollen
- Beschwerdemanagement (für Tarifangelegenheiten)
- Fortentwicklung von Tarifen, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
- Redaktion der Homepage des Verkehrs- und Tarifverbundes
- Marketing des Tarifverbundes
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Regionalen Tarifkooperation mit den Landkreisen Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis
Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Genehmigungsverfahren für den Linien- und Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Zustimmungsverfahren zu Fahrplänen, Tarifen, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
- Berechnung, Festsetzung und Anweisung von Ausgleichszahlungen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz für die Busunternehmen des Landkreises
- Genehmigungsverfahren für die im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge nach dem Rettungsdienstgesetz
- Erlass der Rechtsverordnung „Taxitarif“
- Anhörverfahren für Ordnungswidrigkeiten im ÖPNV
- Aufsicht über die Omnibus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen
Aufgaben nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg
- Sicherstellung der Mobilität der Bevölkerung
- Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg
- Beachtung der Belange des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
- Ausbau des Eisenbahnnetzes sowie Angebot eines attraktiven und vertakteten Schienenpersonennahverkehrs
- Bedarfsgerechte Gestaltung der Linienführungen und Fahrpläne
- Schaffung von benutzerfreundlichen Umsteigeanlagen
- Einführung vertakteter Fahrpläne
- Aufhebung von Bedienungsverboten
- Besondere Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern und von Frauen
- Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenträgern zur Abstimmung der Planung und zur Organisation und Gestaltung des ÖPNV
- Schaffung von Verkehrskooperationen
- Aufstellung eines Nahverkehrsplans als Rahmenplan für die Entwicklung des ÖPNV
- Investitionsplanung zum Nahverkehrsplan
- Nahverkehrsplan für den Landkreis Tuttlingen
Schülerbeförderung
- Anwendung und Fortschreibung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises und der Richtlinien zur Satzung
- Genehmigung und Abrechnung von Schülerbeförderungsverträgen
- Anwendung und Durchführung des KidCard-Verfahrens
- Abrechnungen von Schülerbeförderungskosten mit dem Verkehrsverbund TUTicket
- Abrechnungen von Schülerbeförderungskosten mit den Schulträgern
- Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen
- Beratung der Schulträger in Satzungsfragen
Dienstleistungen
Verarbeitungsverzeichnis Qualitätsmanagement