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Liegenschaftskataster

Als untere Vermessungsbehörde ist das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Tuttlingen zuständig. Im Liegenschaftskataster des Amtsbezirks sind rund 176.000 Flurstücke und ca. 80.000 Gebäude nachgewiesen. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs.2 der Grundbuchordnung.

Auf der Grundlage von Vermessungen (Katastervermessungen) weist das Liegenschaftskataster die Einteilung des Grund und Bodens (Flurstücke) landesweit nach. Die in ihm enthaltenen Informationen zum Flurstück (zum Beispiel: Lage, Größe, Nutzungsart, Angaben über Gebäude usw.) sind die Basis für die Sicherung des Grundeigentums, den Grundstücksverkehr und die Besteuerung. Das Liegenschaftskataster beinhaltet also die räumliche Zuordnung von Sachverhalten zu Grund und Boden.

Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und den Liegenschaftskatasterakten.

Es ist die Grundlage für raumbezogene Informationssysteme. Durch die Vernetzung von Geodaten mit Sachdaten (Geoinformationen) werden Entscheidungsprozesse in Rechtspflege, Verwaltung und Wirtschaft unterstützt.

Aufgabenschwerpunkte sind die Qualitätssicherung und die Fortführung des Liegenschaftskatasters. 

Liegenschaften unterliegen Veränderungen. So beispielsweise durch einen gewollten neuen Flurstückszuschnitt, Eigentumswechsel, Bautätigkeit, sich ändernde rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse. Mit der Liegenschaftsvermessung wird zum einen Neues erfasst und im Liegenschaftskataster dokumentiert, zum anderen wird bereits Erfasstes mit der Örtlichkeit abgeglichen.
Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Vermessungsaufgaben. Rechtsgrundlage ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg.