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Wasserwirtschaftsamt

Das Aufgabengebiet des Wasserwirtschaftsamtes umfasst die Aufsicht über die Gewässer: Ausbau und Unterhaltung oberirdischer Gewässer und ihrer Gewässerrandstreifen, vorbeugender Hochwasserschutz, Starkregenrisiko-Management und Überwachung von Überschwemmungsgebieten. Das Wasserwirtschaftsamtes berät Städte und Gemeinden bei der Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten und bei der Wassergewinnung sowie der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Dazu gehört auch der Schutz des Bodens und des Grundwassers vor übermäßiger Beanspruchung (Prüfung von Grundwasserentnahmen). 

Über beantragte wasserrechtliche Genehmigungen entscheidet die Untere Wasserbehörde. 

Gefahren, die von Altlasten und Schadensfällen ausgehen können, werden geprüft, bewertet und beseitigt. Industrie- und Gewerbebetriebe sowie private Haushalte werden im Hinblick auf den richtigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beraten.

Abwasser- / Niederschlagswasserbeseitigung

  • Regenwasserversickerung 
    Eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Reduzierung des Regenwasserabflusses ist die breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser. Sie hat positive Auswirkungen für den Boden, den Wasserhaushalt, das Klima sowie die Tier- und Pflanzenwelt. Der Wasserhaushalt wird durch die Versickerung stabilisiert. Alle Versickerungsmethoden fördern auch den Wasserhaushalt und die Lebensraumfunktion des Bodens. Wenn die örtlichen Gegebenheiten es zu lassen, kann das gesamte abfließende Niederschlagswasser - sofern es nicht schädlich verunreinigt und der Untergrund ausreichend durchlässig ist - durch Versickerung beseitigt werden.
    Die Informationsbroschüre "Naturverträglicher Umgang mit Regenwasser" finden Sie hier zum Download.
  • Einzelbauvorhaben
  • dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben)

Oberirdische Gewässer

  • Fischteiche
    Zum Bau und Betrieb von Teichen und Weihern ist eine Genehmigung erforderlich. Je nach Örtlichkeit, Größe der Anlage und Herkunft oder Ableitung des benötigten Wassers kann eine Genehmigung nach Baurecht, Wasserrecht oder Naturschutzrecht notwendig sein.
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen an Gewässern (beispielsweise Brücken, Leitungen, die Gewässer kreuzen, Ufermauern)
  • Hochwasserschutz
  • Starkregenrisikomanagement

Grundwasserschutz /Wasserversorgung

  • Wasserentnahme
  • Wasserschutzgebiete
  • Trinkwasserqualität und Härtegrad erfragen Sie bitte bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen (Gemeinde oder Stadtwerke)

Industrie und Gewerbe

  • Industrieabwasser (Überwachung und fachtechnische Betreuung)
  • Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Übersicht AwSV-Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen inner- und außerhalb von Schutzgebieten

Information zur Stilllegung von Heizöl-Lageranlagen

Bodenschutz und Altlasten

  • Erdaushub-Merkblatt (Informationen für Bauherren zum sorgsamen Umgang mit dem Boden)
  • Altlastenauskunft

Wasserrecht

  • Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren (beispielsweise Entnahme von Grundwasser oder von Wasser von oberirdischen Gewässern, Freilegen von Grundwasser)
  • Bohranzeigen (Erdwärmesonden, Grundwasserbrunnen, Baugrunderkundung)